Basis 1 Gesetzliche Grundlagen

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Scene 2 (5s)

Sicherheit durch Sicheres Trinkwasser. Ein Bild das Person Dessert Glas enth lt Automatisch generierte Beschreibung.

Scene 3 (17s)

Gesetzliche Grundlagen EU. Europäische Trinkwasserrichtlinie "Richtlinie (EU) 2020/2184.

Scene 4 (2m 2s)

Gesetzliche Grundlagen EU. Ziel dieser Richtlinie ist es, überarbeitete Vorschriften zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor der Verunreinigung von Wasser für den menschlichen Gebrauch einzuführen, indem seine „Genusstauglichkeit und Reinheit“ sichergestellt wird. Außerdem sollen hygienische Anforderungen für Materialien eingeführt werden, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen, wie z. B. Rohre, sowie der Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch verbessert werden; Zusätzlich wird ein kostenwirksamer risikobasierter Ansatz für die Kontroller der Wasserqualität eingeführt werden.

Scene 5 (2m 26s)

Europäische Trinkwasserrichtlinie "Richtlinie (EU) 2020/2184.

Scene 6 (3m 5s)

Europäische Trinkwasserrichtlinie "Richtlinie (EU) 2020/2184.

Scene 7 (3m 25s)

Artikel 1 Zielsetzung. Diese Richtlinie betrifft die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch für alle in der Union. Die Ziele dieser Richtlinie sind es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser für den menschlichen Gebrauch ergeben, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit zu schützen sowie den Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch zu verbessern..

Scene 8 (3m 47s)

Artikel 2 Begriffsbestimmungen. Alles Wasser, sei es im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung, das sowohl in öffentlichen als auch in privaten Örtlichkeiten zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen oder zu anderen häuslichen Zwecken bestimmt ist, und zwar ungeachtet seiner Herkunft und ungeachtet dessen, ob es aus einem Verteilungsnetz oder in Tankfahrzeugen bereitgestellt oder in Flaschen oder andere Behältnisse abgefüllt wird, einschließlich Quellwasser, UND A lles Wasser, das in einem Lebensmittelunternehmen für die Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von für den menschlichen Gebrauch bestimmten Erzeugnissen oder Substanzen verwendet wird.

Scene 9 (4m 16s)

Artikel 2 Begriffsbestimmungen. Rohrleitungen, Armaturen und Geräte, die sich zwischen den Zapfstellen, die normalerweise sowohl in öffentlichen als auch in privaten Örtlichkeiten für Wasser für den menschlichen Gebrauch verwendet werden, und dem Verteilungsnetz befinden, sofern sie nach den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften nicht in die Zuständigkeit des Wasserversorgers in seiner Eigenschaft als Wasserversorger fallen, IN DIESEM BEREICH SIND WIR TÄTIG.

Scene 10 (4m 37s)

Artikel 2 Begriffsbestimmungen. „Wasserversorger“ eine Einheit, die Wasser für den menschlichen Gebrauch bereitstellt, Der Beleifert bis zum Übergabepunkt (Gebäudeanschluss) mit einwandfreiem Trinkwasser. Teilweise geben Wasserversorger die Anschuss Konfiguration vor. AM ÜBERGABEPUNKT SCHLIESSEN WIR AN.

Scene 11 (4m 53s)

Artikel 2 Begriffsbestimmungen. Gefährdung ist ein biologisches, chemisches, physikalisches oder radiologisches Agens im Wasser oder einen anderen Aspekt des Zustands von Wasser, das bzw. der die menschliche Gesundheit beeinträchtigen kann, Gefährdungsereignis ist ein Ereignis, das zu Gefährdungen in Bezug auf das System zur Versorgung mit Wasser für den menschlichen Gebrauch führt oder bewirkt, dass Gefährdungen für dieses System nicht beseitigt werden.

Scene 12 (5m 15s)

Artikel 2 Begriffsbestimmungen. Gefährdung / Gefährdungsereignis.

Scene 13 (5m 34s)

Artikel 2 Begriffsbestimmungen. „Lebensmittelunternehmen“ ein Lebensmittelunternehmen im Sinne von Artikel 3 Nummer 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, „Lebensmittelunternehmer“ ein Lebensmittelunternehmer im Sinne von Artikel 3 Nummer 3 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, "prioritäre Örtlichkeiten“ große Räumlichkeiten und Gelände, bei denen es sich nicht um einen Haushalt handelt und in denen viele Nutzer potenziell wasserassoziierten Risiken ausgesetzt sind, insbesondere große, öffentlich genutzte Örtlichkeiten, weren von den Mitgliedstaaten festgelegt,.

Scene 14 (6m 4s)

Artikel 3 Ausnahmen. Natürliche Mineralwässer, die von der zuständigen Behörde gemäß der Richtlinie 2009/54/EG als solche anerkannt werden Wässer, die Arzneimittel im Sinne der Richtlinie 2001/83/EG sind. Die Richtlinie 2001/83/EG kodifiziert Grundsätze zur Herstellung, Zulassung, zum Inverkehrbringen und zur Überwachung von Humanarzneimitteln.

Scene 15 (6m 24s)

Artikel 10 Risikobewertung von Hausinstallationen.

Scene 16 (6m 48s)

Artikel 11 Mindesthygieneanforderungen. Materialien und Werkstoffe, die für die Verwendung in Neuanlagen oder — im Fall von Reparatur- oder Sanierungsmaßnahmen — in bereits bestehenden Anlagen zur Entnahme, Aufbereitung, Speicherung oder Verteilung von Wasser für den menschlichen Gebrauch vorgesehen sind und mit diesem Wasser in Berührung kommen, müssen a) den durch die vorliegende Richtlinie vorgesehenen Schutz der menschlichen Gesundheit weder direkt noch indirekt gefährden; b) die Färbung, den Geruch oder den Geschmack des Wassers nicht beeinträchtigen; c) nicht die Vermehrung von Mikroorganismen fördern;.

Scene 17 (7m 16s)

Artikel 11 Mindesthygieneanforderungen. Aktuelle Lage.

Scene 18 (7m 26s)

Artikel 11 Mindesthygieneanforderungen. Jeder Ausgangsstoff, jede Zusammensetzung oder jeder Bestandteil, der/die zur Herstellung eines Materials verwendet wird, das zwischen der Wasserquelle und dem Wasserhahn mit Trinkwasser in Berührung kommt, muss in die europäischen Positivlisten aufgenommen werden, wie in der überarbeiteten Trinkwasserrichtlinie festgelegt. Die ECHA wird die Europäische Kommission bei dieser Arbeit unterstützten, indem sie Folgendes ausarbeitet: europäische Positivlisten Risikobeurteilungsmethoden Verwaltungsverfahren ECHA 0 Europäische Chemikalienagentur.

Scene 19 (8m 4s)

Artikel 11 Mindesthygieneanforderungen. Ziel. Revlsed artlcle 1 drinking water directive Harmonlsed European Standards (hEN) basls of conformity successful conformity confirmation Notlfied body legally marketable Pmduct manufacturer.

Scene 20 (8m 13s)

Artikel 12 Mindestanforderungen. Für die Chemikalien zur Aufbereitung und mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommende Filtermedien dürfen nicht a) den durch die vorliegende Richtlinie vorgesehenen Schutz der menschlichen Gesundheit direkt oder indirekt gefährden; b) die Färbung, den Geruch oder den Geschmack des Wassers beeinträchtigen; c) unbeabsichtigt die Vermehrung von Mikroorganismen fördern; d) das Wasser in höheren Konzentrationen als aufgrund des verfolgten Zwecks unbedingt nötig verunreinigen..

Scene 21 (8m 37s)

Artikel 14 Abhilfemaßnahmen. Entspricht Wasser für den menschlichen Gebrauch nicht den Parameterwerten, so stellt der betreffende Mitgliedstaat unbeschadet sicher, dass so bald wie möglich die notwendigen Abhilfemaßnahmen zur Wiederherstellung der Qualität dieses Wassers getroffen werden und dass deren Durchführung Priorität erhält, wobei unter anderem das Ausmaß der Überschreitung der entsprechenden Parameterwerte und die damit verbundene mögliche Gefahr für die menschliche Gesundheit berücksichtigt werden. Unabhängig davon, ob es zu einer Nichteinhaltung der Parameterwerte gekommen ist, stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die Bereitstellung von Wasser für den menschlichen Gebrauch, das eine mögliche Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellt, untersagt oder die Verwendung solchen Wassers eingeschränkt wird oder dass sonstige zum Schutz der menschlichen Gesundheit erforderliche Abhilfemaßnahmen getroffen werden..

Scene 22 (9m 12s)

ANHANG I MINDESTANFORDERUNGEN. Parameter Parameterwert Einheit Intestinale Enterokokken 0 Anzahl /100 ml Escherichia coli (E. coli) 0 Anzahl /100 ml.

Scene 23 (9m 24s)

ANHANG I MINDESTANFORDERUNGEN. Teil C Indikatorparameter.

Scene 24 (9m 45s)

ANHANG I MINDESTANFORDERUNGEN. Parameter Wert Einheit Aluminium 200 μ g/l Ammonium 0,5 mg/l Chlorid 250 mg/l Clostridium perfringens 0 Anzahl /100 ml Leitfähigkeit 2500 μS cm -1 bei 20 °C Wasserstoffionen-Konzentration ≥ 6,5 und ≤ 9,5 pH- Einheiten Eisen 200 μ g/l Mangan 50 μ g/l Oxidierbarkeit 5 mg/l O 2 Sulfat 250 mg/l Natrium 200 mg/l Coliforme Bakterien 0 Anzahl /100 ml.

Scene 25 (10m 9s)

ANHANG I MINDESTANFORDERUNGEN. Parameter Wert Einheit Legionella < 1 000 KBE/l Blei 10 μ g/l.

Scene 26 (10m 33s)

Europäische Trinkwasserrichtlinie "Richtlinie (EU) 2020/2184.

Scene 27 (10m 57s)

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